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Offener Brief des Universitätsrats der Universität Innsbruck

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
z.H. Herrn SC Mag. Elmar Pichl
Minoritenplatz 3
1010 Wien
- ministerium@bmfwf.gv.at -
- Elmar.Pichl@bmfwf.gv.at -

Offener Brief des Universitätsrats der Universität Innsbruck


Sehr geehrter Herr Sektionschef Mag. Pichl,

der Universitätsrat der Universität Innsbruck hat mit Irritation zur Kenntnis
genommen, dass ihm der Senat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors
lediglich einen Einservorschlag übermittelt hat, da nach entsprechender
Abstimmung im Senat lediglich ein einziger Kandidat als geeignet erachtet
wurde. Der Universitätsrat kann eine Berufung nur aus dem Vorschlag des
Senats durchführen oder eine Neuausschreibung vornehmen. Zum Wohle
der Universität Innsbruck und unter Berücksichtigung der umfassenden
Abwägungen des Senats hat der Universitätsrat von einer neuerlichen
Ausschreibung abgesehen und über den vorgeschlagenen Kandidaten
abgestimmt.

Die Übermittlung eines Einservorschlags ist nach Auffassung des
Universitätsrats der Universität Innsbruck im Hinblick auf die seit 2024
bestehende Rechtslage und die umfassende Begründung des Senats
rechtmäßig, allerdings überaus unbefriedigend, zumal dem Universitätsrat
als einzige Handlungsalternative zu einer Wahl lediglich eine
Neuausschreibung zur Verfügung steht. Der Universitätsrat der Universität
Innsbruck ersucht daher um eine Evaluierung des § 23 Abs 3 UG.

Der Universitätsrat der Universität Innsbruck

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Kontakt

Uwe Steger
Mag. Uwe Steger
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Universität Innsbruck
Tel.: +43 512 507-32000
E-Mail: uwe.steger@uibk.ac.at